HDE lehnt Steuerprivileg für Gewerkschaftsmitgliedschaften ab

Die Regierungsfraktionen haben im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags kurzfristig noch zwölf Änderungsanträge zum Steueränderungsgesetz eingebracht. Demnach sollen Beitragszahlungen an Gewerkschaften in Zukunft neben dem Pauschbetrag für Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden können.

Die Regierungsfraktionen haben im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags kurzfristig noch zwölf Änderungsanträge zum Steueränderungsgesetz eingebracht. Demnach sollen Beitragszahlungen an Gewerkschaften in Zukunft neben dem Pauschbetrag für Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden können.