Entwurf für 11. GWB-Novelle wegen weitreichender Änderungen umfassend prüfen

Entwurf für 11. GWB-Novelle wegen weitreichender Änderungen umfassend prüfen

Nachdem die Bundesregierung Anfang April den Entwurf für eine 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen hat, mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) den Bundesrat zu einer umfassenden Prüfung des Regierungsentwurfs. Die entscheidenden Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates werden am heutigen Mittwoch beginnen. Am 12. Mai könnte dann bereits der Beschluss der Stellungnahme folgen. Der HDE warnt angesichts der Bedeutung der geplanten gesetzlichen Änderungen für die Wirtschaftsordnung in Deutschland allerdings vor einem Schnellverfahren.

„Die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf für die 11. GWB-Novelle darf kein Schnellschuss werden. Dafür sind die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die deutsche Wirtschaft zu groß“, so Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Der HDE appelliere daher an die Länder, den Entwurf für die 11. GWB-Novelle umfassend zu prüfen, die im Grundgesetz vorgesehene Sechswochenfrist einzuhalten sowie auszuschöpfen und im Juni eine fundierte Stellungnahme zu beschließen. Ein solches Verfahren ermögliche eine vertiefte öffentliche Debatte über die geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen. Interessierte und von den Änderungen betroffene gesellschaftliche Gruppen könnten konstruktive Lösungsvorschläge auch für das Verfahren im Bundesrat vorbereiten und in das Verfahren einbringen. „Gerade wegen der begründeten Bedenken im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit der geplanten Änderungen des GWB bedarf es einer angemessenen Prüfung des Entwurfs“, so Schröder weiter.

Im Rahmen der 11. GWB-Novelle sind Änderungen des Kartellrechts geplant, die die Zielrichtung des Gesetzes entscheidend verändern würden und damit einen Paradigmenwechsel in der Wettbewerbsordnung einleiten könnten. Vorgesehen sind insbesondere neue und weitreichende Eingriffsbefugnisse des Bundeskartellamts in die unternehmerische Tätigkeit unter nicht abschließend geregelten Voraussetzungen auch bei völlig legalem Marktverhalten. „Dadurch würde das Kartellrecht nicht mehr ausschließlich die Freiheit des Wettbewerbs gewährleisten, sondern soll zur Marktsteuerung instrumentalisiert werden“, so Schröder. Die vorgesehenen Änderungen seien wegen der geplanten Eingriffe in die grundrechtlich geschützten Positionen der Unternehmen verfassungs- und rechtsstaatlich bedenklich.

via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen