EU-Verordnungsentwurf zu Zwangsarbeitsprodukten: Einzelhandel fordert Ausgestaltung mit ganzheitlichem Ansatz

EU-Verordnungsentwurf zu Zwangsarbeitsprodukten: Einzelhandel fordert Ausgestaltung mit ganzheitlichem Ansatz

Mit Blick auf die wachsende Zahl an europäischen Due-Diligence-Gesetzen und daraus resultierenden Sorgfaltspflichten für Unternehmen mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) zu einem ganzheitlichen Ansatz bei der Ausgestaltung europäischer Gesetzesvorhaben im Bereich von Nachhaltigkeit und Menschenrechten.

Zusätzlich zum EU-Lieferkettengesetz (CS3D), zur Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (CSRD), zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, zu einer neuen Batterieverordnung und zur Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien hat die Europäische Kommission im Herbst 2022 einen Verordnungsvorschlag über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Erzeugnissen auf dem Unionsmarkt vorgelegt. Ziel ist es, betroffene Produkte beim Nachweis von Zwangsarbeit innerhalb einer Wertschöpfungskette aus dem Binnenmarkt zu entfernen und gegebenenfalls zu vernichten. Nun wurde bekannt gegeben, dass im Europäischen Parlament der Binnenmarktausschuss und der Ausschuss für Internationalen Handel bei den Beratungen über den Verordnungsvorschlag gemeinsam federführend sein werden.

„Nachhaltigkeit und Menschenrechte sind Gegenstand einiger bereits bestehender und in Planung befindlicher EU-Rechtsinstrumente. Der Verordnungsentwurf zu Produkten aus Zwangsarbeit sollte daher im Zusammenspiel mit diesen betrachtet und bewertet werden“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Der HDE begrüße, dass die Europäische Kommission im Unterschied zum EU-Lieferkettengesetz und zur Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie in der geplanten Verordnung zu Zwangsarbeitsprodukten in erster Linie mitgliedstaatliche Behörden adressiere. Zudem fördere eine Ausgestaltung als Verordnung die Einheitlichkeit auf dem Binnenmarkt, da der Rechtstext ohne gesonderte nationale Umsetzungsgesetze unmittelbar in den Mitgliedstaaten wirken würde. „Unternehmen sind jedoch auch im Rahmen dieses Gesetzesvorschlags mittelbar durch Informationsobliegenheiten, den Hinweis auf entsprechende Sorgfaltspflichten und etwaige wirtschaftliche Verluste sowie drohende Strafen stark betroffen“, so Gerstein weiter.

Angesichts der zahlreichen unternehmerischen Due-Diligence-Verpflichtungen benötigen vor allem über Ländergrenzen hinaus tätige Einzelhandelsunternehmen einen ressortübergreifenden, ganzheitlichen Ansatz hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist laut HDE daher entscheidend, dass die Europäische Kommission, das Europäisches Parlament und der Rat abgestimmt vorgehen und Unstimmigkeiten vermeiden, insbesondere mit Blick auf das EU-Lieferkettengesetz. „Klare, rechtssichere und realistische Verpflichtungen sowie ein überschaubarer Verwaltungsaufwand sind essenzielle Voraussetzungen, um die Wahrung der Menschenrechte in der Praxis zu erreichen“, betont Gerstein.

Weitere Informationen unter: https://bit.ly/3ZokvrZ

via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen