GEIG: Händler brauchen vereinfachten rechtlichen Rahmen bei Ladesäulenausbau

GEIG: Händler brauchen vereinfachten rechtlichen Rahmen bei Ladesäulenausbau

In der vergangenen Woche hat der Bundestag das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur beschlossen. Demnach müssen ab 2025 unter anderem alle Einzelhandelsparkplätze mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt, dass die Pflicht nicht an jedem Standort erfüllt werden muss, sondern nun an den für E-Mobilität sinnvollen Parkplätzen aufgebaut werden kann. Nach Ende des langwierigen Verhandlungsprozesses zum GEIG, müssten nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Ladepunkten vereinfacht werden. Das gelte insbesondere für den Fall, dass Händler ihren selbst erzeugten grünen Strom für die Ladesäule nutzen wollen.

„Nach über einem Jahr Verhandlungen und Gesprächen hat der Handel nun Planungssicherheit und die notwendige Flexibilisierung für den Aufbau erhalten, um der E-Mobilität einen wirklichen Schub zu verleihen“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit. Hierbei komme es auf einen passenden energierechtlichen Rahmen an. Der Handel werde zum Aufbau von 38.000 Ladepunkten verpflichtet. Nun sei die Bundesregierung am Zuge, auch die Umsetzbarkeit des Gesetzes zu gewährleisten. „Aktuell werden Händler, die ihre Ladesäule an den Markt anschließen oder ihren selbsterzeugen grünen Strom auch für den Ladepunkt nutzen wollen, wie Elektrizitätsversorger behandelt – mit allen dazugehörigen Pflichten. Damit werden die Händler in die Rolle des Elektrizitätsversorgers durch das GEIG gezwungen. Daher müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen vereinfacht und vereinheitlicht werden“, so Gerstein weiter.

Um den Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur aktiv voranzutreiben, sollte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Fördermittel für den Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Kundenparkplätzen bereitstellen. Wichtig sei hierbei, die Bedürfnisse großer Händler im Antragsverfahren zu berücksichtigen. „Das Ziel muss sein, insbesondere innerstädtische Flächen schnell für den Ausbau zu nutzen. Ein Förderaufruf kann dazu beitragen, diesen Prozess zu beschleunigen“, betont Gerstein. Er sei ein wichtiger Grundstein für den Klimaschutz und die Verkehrswende.

via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen