Verbände fordern: Verbandsklagerecht effektiv, sachgerecht und angemessen gestalten

Verbände fordern: Verbandsklagerecht effektiv, sachgerecht und angemessen gestalten

14 Verbände der deutschen Wirtschaft legen gemeinsam ein Konzept zu einer juristisch tragfähigen Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Verbandsklagerecht in nationales Recht vor, das internationale Erfahrungen mit Sammelklagen berücksichtigt.

 Im Auftrag von 14 Verbänden der deutschen Wirtschaft hat Professor Dr. Alexander Bruns, LL.M. (Duke University) von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ein Gutachten zur Umsetzung der Richtlinie erarbeitet und die Ergebnisse heute in Berlin vorgestellt. Dabei wies Bruns darauf hin, dass sein Vorschlag einen Interessenausgleich darstelle, der neben den berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Interessen der Unternehmen und das der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Justiz angemessen berücksichtige. „Es ging mir und den auftraggebenden Wirtschaftsverbänden nicht zuletzt auch darum, die Vorgaben der Richtlinie systematisch in das bestehende deutsche Zivilprozessrecht einzufügen“, beschreibt Bruns seinen Arbeitsauftrag. Daraus folgend gewährleiste sein Vorschlag die Beachtung folgender Eckpunkte:

  • Kostenrechtliches Unterliegensprinzip („loser-pays-Prinzip“),
  • Prozessuale Waffengleichheit,
  • Verfahrensfairness,
  • Verhinderung von Rechtsmissbrauch.

„Mein Vorschlag basiert auf einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben, berücksichtigt die internationalen Erfahrungen mit Sammelklagen und gewährleistet damit eine Rechtsetzung mit Augenmaß“, resümiert Bruns.

Das Verbandsklagerecht ist ein Mittel zur effektiven und für die Kläger kostengünstigen Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Unternehmen. Die „Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten erstmals zur Einführung nationaler und grenzüberschreitender Verbandsklagen. Die Richtlinie, die bis Ende 2022 in nationales Recht umzusetzen ist, lässt den EU-Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum bei der Umsetzung, weil sie tiefgreifende Einwirkungen auf nationales Zivilprozessrecht bewirkt.

Aus Sicht der deutschen Wirtschaft stellen die Vorschläge eine effektive, sachgerechte und angemessene Umsetzung der Richtlinie sicher. Die beteiligten Verbände fordern die Politik auf, diese in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

 

Das Gutachten wurde im Auftrag der folgenden Verbände erstellt:

Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)

Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, e.V. (VÖB)

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)

Markenverband e.V.

Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (VdPB)

Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)

via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen